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Strom-Anbieterwechsel - Haushalte, Gewerbe, Ökostrom & Gas

 

Wechseltipps

Bei einem Wechsel des Stromanbieters stellen sich zahlreiche Fragen. Die nachfolgenden Wechseltipps greifen häufig gestellte Fragen auf und geben Antworten zu den wichtigsten Punkten.


Warum ein neuer Stromtarif Geld spart

Mit einem Wechsel des Stromversorgers können Haushalts- und Gewerbekunden viel Geld sparen. Viele Stromkunden werden seit jeher von ihrem lokalen Energieversorger im Rahmen der klassischen Grundversorgung beliefert. Die Grundversorgung ist jedoch deutlich teurer als ein selbst gewählter Stromtarif (sog. Sonderverträge). Ein Umstieg spart schnell mehrere hundert Euro im Jahr. Außerdem können unter dem Gesichtspunkt einer umweltfreundlichen Stromversorgung sog. Ökostrmtarife ausgewählt werden, deren Strommix sich aus erneuerbaren Energien und ggf. Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zusammensetzt.


Den Stromanbieter richtig wechseln

Die Wahl eines neuen Stromtarifes kann genauso einfach durchgeführt werden, wie der Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Wenn der Vertrag mit dem neuen Anbieter abgeschlossen ist, übernimmt dieser auch die Kündigung des bestehenden Vertrages sowie die übrigen Formalitäten. Um einen reibngslosten Wechsel sicherzustellen, ist eine eigenständige Kündigung dagegen nicht zu empfehlen. Bei der Wahl des geeignetesten Tarifs, helfen die Strompreisrechner für Haushalts- oder Gewerbekunden bzw. Ökostromkunden, über die eine direkte Weiterleitung auf den Wunschtarif möglich ist. Weitere Informationen zum richtigen Stromtarifwechsel bietet die Kategorie  "Wie funktioniert der Wechsel?".


Ökostrom-Tarife bewerten

Ökostrom ist nicht gleich Ökostrom. Für den Verbraucher ist die unterschiedliche Kennzeichnung des Ökostroms nicht leicht zu durchschauen und teilweise irreführend.  

1. Echter Ökostrom
Als "echter" Ökostrom wird Strom aus regenerativen Anlagen (Wind-, Solar-, Wasserkraftanlagen, etc.) angesehen, der von den Stromversorgern und Stadtwerken mengenmäßig bei den Stromproduzenten eingekauft wird. Im Strom-Mix auf der Stromrechnung wird dieser Stromanteil unter "sonstiger Ökostrom" aufgeführt.

2. EEG-Ökostrom
Der Stromkunde zahlt die EEG-Umlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Der erzeugte EEG-Strom wird aber nicht an die Stromversorger und Stadtwerke geliefert oder von ihnen eingekauft. Es reicht für die Ökostrom-Angabe auf der Stromrechnung aus, dass der Stromkunde die EEG-Umlage gezahlt hat. Dafür muss der Stromversorger keine einzige Kilowattstunde Ökostrom einkaufen.

3. Ökostrom-Label
Spezielle Ökostrom-Angebote können mit einem Gütesiegel gelabelt sein. Die Anforderungen an die Ökostrom-Label sind sehr unterschiedlich. Oft steht der reine Ökonutzen im Vordergrund, d.h.die Label belegen lediglich, dass der Anbieter Herkunftsnachweise für regenerativ oder per Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Strom gekauft hat. Dadurch ist es für den Stromanbieter möglich, den u.U. in Kohle- oder Atomkraftwerken erzeugten Strom "grün einzufärben". Andere Ökostromlabel fordern in ihren Kriterien tatsächlich eine regenerative Stromerzeugung in Höhe des Stromverkaufs. Zum Teil setzt die Zertifizierung von Ökostromangeboten auch voraus, dass über den Tarif anteilig Investitionen in erneuerbare Energieanlagen. Die Bewertung von hocheffizienten aber mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) ist bei bei den verschiedenen Ökostrom-Labeln unterschiedlich.


Stromversorgung wird nicht unterbrochen

Bei einem Wechsel des Stromanbieters kommt es zu keiner Unterbrechung der Stromversorgung. Selbst wenn es zu Schwierigkeiten beim Tarifwechsel kommen sollte, hat der lokale Stromversorger eine gesetzliche Versorgungspflicht im Rahmen der Grundversorgung.


Wechsel erfordert keine handwerklichen Eingriffe

Anders als vom Wechsel des Internetanbieters oft bekannt, ist bei einem Wechsel des Stromversorgers kein technischer Eingriff bspw. am Stromzähler erforderlich. Der Wechsel des Stromversorgers findet rein kaufmännisch statt. Für die Wartung des Stromnetzes und das Ablesen des Stromzählers ist weiterhin der lokale Netzbetreiber zuständig.


Umzug bietet Chance zum Anbieterwechsel

Ein Umzug stellt of eine gute Gelegenheit dar, um den Stromversorger trozt laufendem Vertrag außerhalb der mit dem Stromversorger vereinbarten Vertraglaufzeit zu wechseln. Dafür sollte der neue Stromanbieter vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Einzug benachrichtigt werden. Geschieht dies nicht, bleiben die Lichter aber in diesem Fall nicht aus, denn standardmäßig liefert dann der lokale Energieversorger Strom im Rahmen der Grundversorgung. Die Grundversorgung kann dann innerhalb einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Wer bereits einen Stromtarif am alten Wohnort hat, sollte sich mit dem bisherigen Stromversorger in Verbindung setzen und entscheiden, ob der Vertrag „mitgenommen“ werden kann und soll. Für den alten Vertrag gilt grundsätzlich die in den AGB vereinbarte Laufzeit. Häufig enthalten die Verträge mit dem Stromversorger für den Fall des Umzuges jedoch ein Sonderkündigungsrecht.


Keine Benachrichtigung des Vermieters erforderlich

Bei einem Wechsel des Stromversorgers ist keine Benachrichtigung des Vermieters erforderlich. Um den Wechsel durchführen zu können, muss der Stromzähler für das Ablesen der Zählernummer jedoch zugänglich sein.


Erste Tarife für Nachstrom und Wärmepumpen

Nachtstrom wurde zur Versorgung elektrischer Nachtspeicherheizungen in den 70er-Jahren mit der Idee eingeführt, die Kraftwerke gleichmäßiger auszulasten. Aufgrund ökonomischer und ökologischer Bedenken wurde 2009 das Aus für Nachtspeicherheizungen beschlossen, 2013 wurde das Verbot jedoch wieder gekippt. Nachtspeicherheizungen sind weiterhin weit verbreitet. Nachtstrom wird heute in der Regel von lokalen Stromversorgern geliefert, überregionale Anbieter gibt es kaum.

Auch für Wärmepumpen, die ihre Wärme aus dem Untergrund beziehen und nutzbar machen, werden spezielle Tarife heute häufig regional begrenzt von dem lokalen Energieversorger angeboten. Erste überregionale Anbieter sind jedoch bereits am Markt aktiv.


Was der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger ist

Vertragspartner und für die kaufmännische Lieferung des Stroms verantwortlich ist der Stromversorger. Er kauft den Strom im Großhandel oder erzeugt ihn selbst und gibt ihn an seine Kunden weiter. In Deutschland gibt es rd. 1.000 Stromanbieter zwischen denen frei gewählt wählen werden kann. Zwischen dem gelieferten Strom gibt es keine Qualitätsunterschiede. Stromanbieter unterscheiden sich nur anhand der Preise und Vertragskonditionen sowie ggf. der Erzeugungsart.

Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des regionalen Stromnetzes verantwortlich und kann nicht gewechselt werden. Er übernimmt den physischen Stromtransport zwischen Erzeugern und Verbrauchern sowie das Ablesen der Stromzähler. Erster Ansprechpartner bei technischen Störungen ist der Netzbetreiber.

In Analogie zum Schienenverkehr würde der Netzbetreiber das Schienennetz betreiben, während der Stromversorger Transportleistungen auf dem Netz bereitstellt. Nimmt man anstelle der Deutschen Bahn eine Privatbahn wird dennoch dasselbe Schienennetz genutzt. Netzbetreiber und Stromversorger waren in der Vergangenheit häufig in einem Unternehmen integriert.