Im Notfall Kohle- statt Gaskraftwerke: Bundeskabinett billigt Versorgungsreserve für den Winter 2023/24
Berlin - Die Bundesregierung hat heute die Versorgungsreserve, die bereits vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. Juni 2023 aktiv war, als vorsorgliche Absicherung für den kommenden Winter reaktiviert. Entscheidungsgrundlage hierfür war auch der ebenfalls heute im Bundeskabinett verabschiedete Evaluierungsbericht.
Durch die Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, dass Stromerzeugungsanlagen der Versorgungsreserve von Anfang Oktober 2023 befristet bis zum 31. März 2024 am Strommarkt teilnehmen können. Diese Teilnahme am Strommarkt ist jedoch an die Geltung der Alarmstufe Gas bzw. der Notfallstufe Gas geknüpft. Die Versorgungsreserve wird reaktiviert, um Gas in der Stromerzeugung einzusparen und dadurch Versorgungsengpässen mit Gas in der Heizperiode 2023/2024 vorzubeugen.
Der heute ebenfalls verabschiedete Evaluierungsbericht kommt zu dem Schuss, dass beide betrachteten Instrumente, sowohl die vorübergehende Marktrückkehr von Kraftwerken aus der Netzreserve als auch ein erneuter befristeter Abruf der Kraftwerke der Versorgungsreserve, für sich und gemeinsam geeignet sind, im kommenden Winter je nach Versorgungslage effektiv Erdgasverstromung zu ersetzen und den Bedarf an Erdgas insgesamt zu verringern.
Das Wirtschaftsministerium prüft nach Ablauf des März 2024, ob und wie viele zusätzliche Treibhausgasemissionen im Rahmen der Gesetzesanwendung ausgestoßen wurden und macht bis zum Ablauf des 30. Juni 2024 Vorschläge, mit welchen Maßnahmen diese zusätzlichen Emissionen kompensiert werden können.
Das Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden, bleibt von dieser Maßnahme, wie auch die Klimaziele, unberührt.
© IWR, 2026
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04.10.2023



