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Uniper betreibt Steinkohlekraftwerke länger - Bund schließt Verstaatlichung ab

© Uniper© Uniper

Münster - Uniper spielt als Betreiber kritischer Infrastrukturen im Bereich Energie in Deutschland eine zentrale Rolle bei der Energieversorgung. Angesichts der Energiekrise will Uniper eine Reihe von Steinkohlekraftwerken wieder in den Markt bringen. Fortschritte macht der Einstieg des Bundes.

Der Energieversorger Uniper hat im Rahmen des Ersatzkraftwerkebereitstellungsgesetzes (EKBG) zur Einsparung von Erdgas und zur Vorbereitung auf mögliche Gasengpässe angekündigt, den Marktbetrieb der Steinkohlekraftwerke Heyden 4 und Staudinger 5 zu verlängern. Zusammen mit weiteren Standorten bringt Uniper auf Basis des EKBG damit insgesamt rund 2.150 Megawatt (MW) Leistung zurück in den Markt. Kurz vor Weihnachten hat der Bund zudem seinen Einstieg bei Uniper vollzogen. Wie im September 2022 beschlossen, übernimmt der Bund rund 99 Prozent der Uniper-Anteile. Die staatliche Beteiligung dient der Sicherstellung der Energieversorgung in Deutschland. Die Europäische Kommission hat die Hilfsmaßnahme am 20. Dezember 2022 beihilferechtlich genehmigt.

Uniper verlängert Marktbetrieb der Steinkohlekraftwerke Heyden 4 und Staudinger 5
Uniper verlängert den Marktbetrieb der Steinkohlekraftwerke Heyden 4 und Staudinger 5 bis maximal 31.03.2024. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des Ersatzkraftwerkebereitstellungsgesetzes (EKBG) der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung in den kommenden Wintern. Ziel des Gesetztes ist es, möglichst wenig Gas für die Stromerzeugung aufzuwenden und durch andere Energieträger zu ersetzen.

Eine große Rolle für die Verlängerung des Marktbetriebs spielt dabei auch die unsichere Stromversorgung in Frankreich. Bedingt durch den Ausfall von zweitweise bis zu 32 der 56 französischen Atomkraftwerke fehlen im Jahr 2022 bislang nach Daten des französischen Netzbetreiber RTE knapp 80 Mrd. kWh Atomstrom, die nicht produziert werden konnten. Deutschland muss daher sehr viel Strom nach Frankreich exportieren.

Das Kraftwerk Heyden 4 in Petershagen bei Minden hatte nach dem Zuschlag in der ersten Ausschreibung zur Reduzierung der Kohleverstromung bereits den kommerziellen Betrieb eingestellt, kehrte aber am 29. August 2022 aus der Netzreserve auf Basis des EKBG zunächst bis zum 30.04.2023 in den Markt zurück. Nun wurde diese Laufzeit verlängert und der Weiterbetrieb bis maximal 31.03.2024 ermöglicht. Das Kraftwerk hat eine Gesamtleistung von 875 MW.

Das Steinkohlekraftwerk Staudinger 5 bei Hanau hätte aufgrund des Zuschlags in der vierten Ausschreibung zur Reduzierung der Kohleverstromung den kommerziellen Betrieb am 21.05.2023 einstellen müssen. Anstatt am 22.05.2023 nur noch in der Netzreserve eingesetzt zu werden, verbleibt es nun ebenfalls auf Basis des EKBG im Markt. Staudinger 5 hat eine Gesamtleistung von 510 MW.

Mit Heyden 4 (875 MW), Scholven C (345 MW), Irsching 3 (415 MW) und Staudinger 5 (510 MW) hat der Düsseldorfer Energiekonzern rund 2.150 MW an Leistung mit dem Ziel, den Gasverbrauch während der aktuellen Engpass-Situation zu vermindern, in den deutschen Strommarkt zurückgebracht. Uniper bereitet aktuell zudem noch den Weiterbetrieb des Steinkohlekraftwerks Scholven B (345 MW) über Juni 2023 hinaus vor.

Einstieg des Bundes bei Energieversorger Uniper SE vollzogen
Neben der kurzfristigen Anpassung der Erzeugungsstruktur im Zuge der Energiekrise macht auch das am 23. November 2022 finalisierte finanzielle Stabilisierungspaket, auf das sich die Bundesregierung, Uniper und Fortum geeinigt haben, Fortschritte. Am 19. Dezember 2022 wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesregierung und Uniper geschlossen, die die Maßnahmen zur Stabilisierung von Uniper konkretisiert. Gemeinsames Ziel von Bundesregierung und Uniper durch die mehrheitliche Übernahme durch den Bund ist es, nicht nur die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sondern auch einen Beitrag zum Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung in Deutschland zu leisten und damit auch dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern eine Zukunftsperspektive zu geben.

Säule 1 des Maßnahmenpaketes bildet eine kurzfristige Bereitstellung von Liquidität durch die staatliche KfW-Bank für die Abwicklung von Energiehandelsgeschäften und die Zwischenfinanzierung von Kürzungsverlusten im Gasbereich. Säule 2 sieht eine Barkapitalerhöhung in Höhe von 8 Mrd. Euro zu einem Ausgabepreis von 1,70 Euro je Aktie unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vor. Zur Zeichnung der Aktien war ausschließlich der Bund bzw. eine Bundes-Entität zugelassen. Hierdurch erlangt der Bund etwa 93 Prozent der Anteile an Uniper zum Bezugspreis von 1,70 Euro je Aktie. Weitere rund 6 Prozent der Anteile erwirbt der Bund vom bisherigen Mehrheitsaktionär Fortum. Der Bezugspreis je Aktie beträgt ebenfalls 1,70 Euro, insgesamt rund 500 Mio. Euro. Darüber hinaus wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung als dritte Säule ein genehmigtes Kapital in Höhe von 25 Mrd. Euro geschaffen. Dieses kann genutzt werden, um weitere bereits entstandene sowie zukünftige Kapitalbedarfe zu decken. Die Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals steht dabei jeweils unter dem Zustimmungsvorbehalt des Bundes.

Die Gewährung der Stabilisierungsmaßnahme bedurfte als staatliche Beihilfe der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Sie ist im Zuge der Genehmigung mit wettbewerblichen Auflagen verbunden worden, um sicherzustellen, dass nachteilige Auswirkungen der Beihilfe auf die Handelsbedingungen so weit wie möglich abgeschwächt werden und die positiven Folgen der Stabilisierung die nachteiligen überwiegen. Der Bund ist verpflichtet, seine Beteiligung bis spätestens 2028 auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie zu reduzieren. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur mit Genehmigung der EU Kommission möglich.


© IWR, 2022


28.12.2022

 



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