E.ON klagt gegen Brennelemente-Steuer
Anders verhält es sich mit Blick auf die Kernbrennstoffsteuer. Hier hat E.ON eine Klage angekündigt. Bereits in Verbindung mit der Laufzeitverlängerung habe man die Steuer aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen für rechtswidrig gehalten. Die Beibehaltung der Steuer bei deutlich reduzierten Laufzeiten werfe zusätzliche Rechtsprobleme auf. E.ON sieht sich im europäischen Wettbewerb unverhältnismäßig benachteiligt.
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