EnBW verzichtet auf Klage gegen AKW-Stilllegung
Karlsruhe – EnBW wird keine Rechtsmittel gegen die behördlichen Anordnungen auf vorübergehende Betriebseinstellung ihrer Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 im Rahmen des dreimonatigen Moratoriums einlegen. Das haben EnBW-Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen. Der Energiekonzern teilte mit, man habe erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnungen und erleide durch den Stillstand der Kraftwerke deutliche Deckungsbeitragsverluste. Ausschlaggebend für die Entscheidung seien aber nicht die wirtschaftlichen Gründe gewesen, sondern der Erhalt der Kundenbeziehungen und die Akzeptanz des Unternehmens in der Gesellschaft.
14.04.2011

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