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Netzanschluss: EU veröffentlicht FGH-Studie zur nationalen Umsetzung der Network Codes

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Aachen - Die FGH aus Aachen hat Ende 2019 die Ausschreibung der EU-Kommission für eine umfassende Untersuchung der Implementierung des Europäischen Network Codes der Requirements for Generators (RfG NC) gewonnen. Ein Jahr lang haben die Experten aus Aachen untersucht, wie 35 Länder den Network Code der Europäischen Anforderungen an Stromerzeuger in nationale Netzkodizes umsetzen.

Die EU-Kommission hat 2016 die RfG NC-Verordnung (EU) 2016/631 verabschiedet. Darin werden harmonisierte Anschlussregeln für den Anschluss von Stromerzeugungsmodulen festgelegt.

In der FGH-Analyse zeigte sich, dass die technischen Anforderungen in wesentlichen Details jenseits der nach RfG verpflichtenden Netzanschlussanforderungen je Land etwas unterschiedlich realisiert wurden. „Dies bedeutet für alle Akteure, die Power Generation Modules (PGMs) herstellen, ans Netz anschließen oder betreiben, dass sie vor einigen Herausforderungen stehen werden“, so Erfaan Makki, Mitautor der Studie.

Die nationalen Unterschiede der technischen Anforderungen kommen nach Einschätzung der FGH daher, dass der RfG den Netzbetreibern und Regulierungsbehörden Gestaltungsspielräume einräumt. Eine dieser definitorischen Freiheiten ist die Kategorisierung von PGMs nach Typ A bis D. So kann in einem Land eine Stromerzeugungseinheit bereits als Typ B gelten, zählt jedoch in einem anderen Land noch zur Kategorie Typ A. Im Ergebnis bestehen damit innerhalb des europäischen Strombinnenmarktes weiterhin Markteintrittsbarrieren, so die Einschätzung der FGH.

Wie die Akteure die Netzkonformität ihrer PGMs nachweisen sollen, ist in vielen Ländern noch offen, da der RfG die Bestimmungen für Konformitätsprüfungen und -simulationen im betrieblichen Notifizierungsprozess recht vage formuliert. Die bisher in den Ländern eingeführten Konformitätsregelungen spiegeln dies wider. Manche Länder haben bisher keine Nachweisbestimmungen umgesetzt, andere arbeiten Nachweisprozesse aus und einige haben bereits konkrete Prozesse etabliert, so die FGH.

„Unsere Studie gibt auf Basis der umfassenden Analyse Empfehlungen, wie ein einheitlicherer Prozess in ganz Europa künftig etabliert werden könnte“, betont FGH-Geschäftsführer Bernhard Schowe von der Brelie, der im Rahmen verschiedener europäischer und internationaler Gremien an einer harmonisierten Regelsetzung mitwirkt.

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13.04.2021