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KWK-Wärmewende: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung feiert 20. Geburtstag

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Berlin – Als im Jahr 2001 der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) gegründet wurde, da standen bessere Rahmenbedingungen für die Nutzung der Technik im Vordergrund. Das damalige - mit der Verbandsgründung am 22.01.2001 verbundene - Hauptziel war es, ein erstes Gesetz für den KWK-Ausbau auf den Weg zu bringen.

Mittlerweile steht zwar das KWKG seit vielen Jahren als Instrument zur Verfügung, aber mit den letzten Novellen dieses Gesetzes und den energiepolitischen Rahmenbedingungen steht der Verband nach eigenen Angaben mit seinen Forderungen wieder an ähnlicher Stelle wie vor 20 Jahren.

Änderungen im KWKG wie die kurzfristige Absenkung der Ausschreibungspflicht für KWK-Anlagen von 1 MW auf 500 kW mit Wegfall der Eigenerzeugungsmöglichkeit oder die rückwirkende Änderung der EEG-Umlageregelung in § 61 EEG sorgen dafür, dass für geplante und in Bau befindliche Anlagen die Inbetriebnahme in Frage gestellt wird, so der B.KWK. In der Folge werden selbst laufende Anlagen gedrosselt oder abgeschaltet, da sie wirtschaftlich nicht mehr rentabel sind, so die Kritik.

Durch die Änderung des aktuellen Marktumfeldes zu einem netzdienlichen Verbund (Strom und Wärme) sieht der B.KWK die Zukunft der KWK-Nutzung in der Flexibilisierung der Anlagen und im Wandel hin zu grünen Gasen. Damit dies gelingen kann, müssen sich die Rahmenbedingungen zum Ausbau der Quartierswärme und Fernwärmenetze so gestaltet werden, dass der Pfad zu Erneuerbaren Energien auch in der Wärmeversorgung gut beschritten werden kann, so der B.KWK.

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25.01.2021