Energiewende und Akzeptanz: BWE legt Leitfaden für gut geführten Windpark mit Beteiligung vor
© Adobe Stock / FotoliaBerlin - Die Windbranche steht vor der Herausforderung, in den kommenden Jahren 10 Gigawatt an jährlicher Leistung zu realisieren. Dafür braucht es eine langfristig abgesicherte Akzeptanz.
Echte Bürgerbeteiligung an den Projekten kann dazu ein solides Fundament bieten, da eine direkte Bürgerbeteiligung an regenerativen Energieprojekten nachweislich mehr Akzeptanz für die Projekte schafft und vor Ort zudem auch einen Mehrwert erzeugt. Dafür einen transparenten und nachprüfbaren Standard zu etablieren ist das Ziel des Leitfadens, den der Bundesverband Windenergie (BWE) jetzt vorlegt.
Der Leitfaden dient als konkrete Handreichung, wie Beteiligungsprojekte gut und fair ausgestaltet und geführt werden können. Dies soll gewährleisten, dass Windparks zum Bestandteil einer Gemeinde werden, von dem die Bevölkerung vor Ort spürbar und nachhaltig profitiert.
Der Leitfaden liefert Empfehlungen unter anderem zu den Bereichen Investitions- und Finanzierungsaufwand, zum angemessenen Umgang mit Risikohinweisen, zum Thema Mitbestimmungsrecht sowie zu Transparenzfaktoren für die Betriebsphase. Als zentrale Punkte werden in dem Leitfaden dabei drei Punkte genannt, die als essenziell für einen gut geführten Windpark mit Beteiligung einzustufen sind.
Erstens muss bei der direkten Bürgerbeteiligung demnach der Fokus auf der Risikoabsicherung liegen. Dazu zählt unter anderem, dass Liquiditätsreserven nur in sicheren Geldanlagen anzulegen sind und dass die Geschäftsführung laufend darauf achtet, in Niedrigzinsphasen, bei Möglichkeiten der Umschuldung, Zinsvorteile zu realisieren.
Zweitens müssen die Beteiligungsangebote substanziell und niederschwellig sein, d.h, dass eine einfach verständliche, aber auch wirtschaftlich reizvolle Ausgestaltung der Beteiligungsangebote die Attraktivität des Projektes erhöht. Somit soll eine möglichst breite Beteiligung ermöglicht werden.
Drittens sollten echte Teilhabe und Einflussmöglichkeiten durch die Beteiligung garantiert sein. Hierzu gehört unter anderem, dass es vertraglich verbrieft weder Mehrstimmrechte noch Stimmrechte ohne Leistung einer Einlage gibt. Des Weiteren sollte sichergestellt sein, dass einzelne Gesellschafter kein Veto-Recht gegen Beschlüsse haben. Zudem muss laut Leitfaden die Abwahl der Geschäftsführung / des Vorstandes bei einer qualifizierten Mehrheit von 51 Prozent aller Anwesenden möglich sein.
Der Leitfaden ist auf der BWE-Webseite abrufbar.
© IWR, 2024
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