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Europäische Kommission genehmigt Novellen des EEG und WindSeeG

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Berlin - Kurz vor Weihnachten hat die Europäische Kommission jetzt grünes Licht für die im Sommer vom Bundestag im Rahmen des sog. Osterpaketes beschlossenen Änderungen am EEG 2023 und WindSeeG 2023 gegeben. Damit liegt eine wichtige Grundlage für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland vor.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (21.12.2022) die Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG 2023) aus beihilferechtlicher Sicht genehmigt. Damit können alle dort vorgesehenen Maßnahmen, die den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland beschleunigen sollen, wie geplant zum 1. Januar 2023 angewendet werden.

EEG 2023 und WindSeeG 2023 sollen EE-Ausbau auf 1,5 Grad-Pfad bringen
Gemeinsam sollen das EEG 2023 und das WindSeeG 2023 nach der Genehmigung durch die EU Kommission jetzt einen klaren Weg zu einer treibhausgasneutralen Stromversorgung aufzeigen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien erstmals konsequent am 1,5-Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens ausrichten.

„Mit der heutigen Kommissionsentscheidung können die so wichtigen neuen Regelungen zum Erneuerbaren-Ausbau wie geplant zum Jahresbeginn in Kraft treten. Das ist eine gute Nachricht und wichtiger Push für die Erneuerbaren“, begrüßt Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz den Beschluss. Mit dem neuen EEG 2023 und den Regelungen zur Offshore-Wind habe die Bundesregierung im Sommer 2022 das umfassendste Beschleunigungs-Paket seit Jahrzehnten geschnürt und umso wichtiger sei es, dass es mit der Beihilfeentscheidung jetzt auch losgehen könne. „Wir haben uns viel vorgenommen und wir haben auch viel geschafft in diesem Jahr, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. In diesem Geist und mit dieser Konsequenz müssen wir weiterarbeiten und den Ausbau beschleunigen“, so Habeck mit Blick auf die weitere Entwicklung.

Erste Windenergie-Ausschreibung nach EEG 2023 bereits im Februar
Um die Klimaziele zu erreichen, wird das Erneuerbaren-Ziel für das Jahr 2030 auf mindestens 80 Prozent Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch erhöht. Dazu werden auch die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen insbesondere für die Windenergie an Land und auf See sowie für Solarenergie massiv angehoben. Bereits am 1. Februar 2023 steht die Durchführung der ersten Ausschreibung für Windenergie an Land nach dem EEG 2023 auf der Agenda. Ebenfalls im Februar werden die ersten Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz bekanntgemacht.

Darüber hinaus enthält das EEG 2023 zahlreiche Regelungen, die die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Breite verbessern sollen, unter anderem in den Bereichen Bürgerenergie, kommunale Beteiligung an der Energiewende, Netzanschluss von Solaranlagen, mehr Flächen für PV-Freiflächenanagen oder die Integration von Solaranlagen wie Agri-PV oder Floating-PV in den Anwendungsbereich des EEG.

Das WindSeeG 2023 soll eine umfassende Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine schnellere Beauftragung der Netzanbindung ermöglichen. Es sieht ein deutlich größeres Volumen an auszuschreibenden Flächen vor und führt neue Ausschreibungsverfahren ein.

Bereits Ende Juli 2022 ist vorab der Grundsatz eingeführt worden, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse steht, und die Vergütungssätze für PV-Dachanlagen wurden deutlich angehoben. Auf dem letzten Energierat am 19.12.2022 haben die EU- Mitgliedstaaten zudem beschlossen, dass nunmehr auch europaweit der Ausbau Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der Ausbau Vorfahrt bei Genehmigung und Planung hat.

EU Kommission prüft beihilferechtliche Aspekte erstmals nach neuen Leitlinien
Die Unterstützung des Ausbaus erneuerbarer Energien nach dem EEG und dem WindSeeG unterliegt der beihilferechtlichen Kontrolle durch die Europäische Kommission. Diese Kontrolle ist durch die europäischen Verträge verbindlich vorgegeben. Sie soll sicherstellen, dass staatliche Hilfen für Unternehmen den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht unangemessen verzerren. Die Prüfung des EEG und WindSeeG richtete sich dabei erstmals nach den neuen „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ der Europäischen Kommission. Durch die neuen Leitlinien soll ein flexibler und zweckmäßiger Rahmen geschaffen werden, der den Mitgliedstaaten Investitionen in erneuerbare Energien erleichtert, damit in der EU die Ziele des Grünen Deals schneller und kosteneffizient erreicht werden können.


© IWR, 2022


23.12.2022

 



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