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Bundesnetzagentur verhängt hohe Bußgelder wegen Manipulationen im Energiegroßhandel

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Bonn - Im Juni 2019 ist es im deutschen Stromnetz zu einem Beinahe-Blackout gekommen. Nachdem zunächst die Energiewende als Ursache herhalten musste, hat sich in der Folge gezeigt, dass Marktmanipulationen zu der bedrohlichen Situation geführt haben. Nun sollen zwei Unternehmen Bußgelder im sechsstelligen Bereich bezahlen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat wegen Marktmanipulationen am Stromgroßhandelsmarkt Bußgelder gegen den dänischen Energieversorger Energi Danmark A/S und gegen die Optimax Energy GmbH aus Leipzig verhängt. Das Bußgeld für Energi Denmark liegt bei 200.000 Euro, für Optimax Energy bei 175.000 Euro. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Über mögliche Einsprüche entscheidet das OLG Düsseldorf.

Marktmanipulation durch Verkauf von Strom, der nicht zur Verfügung stand
Hintergrund für die Bußgelder sind Systemungleichgewichte im Juni 2019. Im Juni 2019 kam es an drei Tagen zu erheblichen Ungleichgewichten im deutschen Stromnetz. Die Übertragungsnetzbetreiber mussten an diesen Tagen sowohl die Regelenergie über längere Zeiträume vollständig einsetzen als auch weitere Maßnahmen ergreifen, um das System stabil zu halten.

Die BNetzA hat die Handelsaktivitäten in diesen Zeiträumen auf Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Marktmanipulationsverbot analysiert. Hierfür waren nach Angaben der Regulierungsbehörde umfangreiche Auswertungen von über hundert Millionen Handels- und Bilanzkreisdaten erforderlich. Im September 2020 hat die BNETZA Bußgeldverfahren gegen drei Unternehmen eröffnet. In diesen wurde nun manipulatives Handelsverhalten der Energi Danmark A/S in acht Situationen und der Optimax Energy GmbH in sieben Situationen festgestellt.

Die Manipulationen bestanden nach Angaben der BNetzA darin, dass Aufträge zum Verkauf von Strom für den untertägigen Handel (Intraday) bei der Energiebörse EPEX Spot SE eingestellt wurden, die ein irreführendes Signal für das Angebot von Strom gaben. Denn tatsächlich stand der angebotene bzw. verkaufte Strom nicht zur Verfügung und es bestand auch nicht die Absicht, diesen Strom zu beschaffen oder zu erzeugen.

Die Handelsaufträge zum Verkauf von Strom wurden zum Ende der Handelsperiode - also kurz vor Lieferung des Stroms - eingestellt und blieben bis Handelsschluss offen oder wurden abgeschlossen. Dass hierbei der Strom nicht zur Verfügung stand und bei den Unternehmen auch nicht die Absicht bestand, diesen Strom zu liefern, zeigen nach Angaben der BNetzA unter anderem die erheblichen Unterdeckungen in ihren Bilanzkreisen zu diesem Zeitpunkt.

Hinzu kommt, dass der Börsenpreis ungewöhnlich hoch und damit auch berechenbar über dem zu erwartenden Preis für Ausgleichsenergie lag. Somit bestand ein wirtschaftlicher Anreiz für die Unternehmen, teuren Strom zu verkaufen und günstigere Ausgleichsenergie für den nicht gelieferten Strom zu bezahlen.

Umfangreiches Maßnahmenpaket soll weiteren Marktmanipulationen vorbeugen
Zuvor hatte die Bundesnetzagentur bereits im April 2020 festgestellt, dass fünf Unternehmen im Zusammenhang mit den Systemungleichgewichten ihren vertraglichen Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom nicht hinreichend nachgekommen sind. In Reaktion auf die Vorfälle hat sie u.a. ein umfassendes Maßnahmenpaket erlassen, um Bilanzkreisverantwortliche zu einer sorgfältigeren Bewirtschaftung ihrer Bilanzkreise anzuhalten und eine schnellere Aufklärung von Bilanzungleichgewichten zu ermöglichen.

Damit die Endverbraucher vor Marktmanipulationen geschützt bleiben und für die Bürger erschwingliche Energiepreise gewährleistet werden, ist es das Ziel, solche Verhaltensweisen zu unterbinden. Daher sind Insiderhandel und Marktmanipulation gemäß der Verordnung (EU) Nr.1227/2011 (REMIT) verboten und werden von der Bundesnetzagentur verfolgt.


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13.10.2021

 



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