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Novelle des Klimaschutzgesetzes stößt auf Welle der Kritik

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Münster - Die am Mittwoch (12.05.2021) beschlossene Novellierung des Klimaschutzgesetzes stößt auf breite Kritik bei Verbandsvertretern der Energiewirtschaft. Von Seiten der Industrie kommt Skepsis und Ablehnung, der Verband der Wohnungswirtschaft kündigt eine verfassungsrechtliche Prüfung an.

Die vom Bundeskabinett in der Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossenen Klimaziele sehen bis 2030 eine Kürzung des Treibhausgas-Ausstoßes um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Bis 2040 sollen die Treibhausgasemissionen dann um 88 Prozent sinken, im Jahr 2045 soll Klimaneutralität erreicht werden. Das sind die zentralen Eckpfeiler des neuen Klimaschutzgesetzes. Verbandsvertreter kritisieren fehlende Instrumente zur Umsetzung der Ziele, Industrievertreter befürchten wirtschaftliche und soziale Schäden inklusive einer Gefährdung des Wohlstands. Nachfolgend einige Stimmen.

Grünen Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock: Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele immer noch nicht klar benannt
Die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, wirft der Bundesregierung vor, dass sie trotz des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichtes im Klimaschutzgesetz den Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele immer noch nicht klar benenne. "Zukünftige Generationen haben ein Recht auf Zukunft, und heutige Generationen sind in der Verantwortung, dieses Recht zu sichern", so Baerbock im ARD-Morgenmagazin. Zwar sei es eine gute Nachricht, dass jetzt alle demokratischen Parteien sagten, man müsse mehr tun. Aber die Umweltministerin sage lediglich, man habe jetzt einen Rahmen für die Klimaziele. Niemand hänge sich ein Bild an die Wand, wo kein Inhalt ist, so Baerbock und fordert ein Klimaschutzsofortprogramm, in dem die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele benannt werden.

VKU: Stockender EE-Ausbau droht zum Flaschenhals der Dekarbonisierung zu werden
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) äußern sich in ihrer Kritik ähnlich wie Baerbock. „Klimaschutz entsteht nicht durch Ziele, sondern durch Investitionen. Das muss nun zwingend folgen. Was schon seit langem völlig fehlt, ist die Übersetzung der Ziele in konkrete Instrumente, die das Erreichen ambitionierter Vorgaben auch wirklich ermöglichen“, so die Vorsitzende der BDEW Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae. „Aktuell klemmt es überall: Investitionen in den Ausbau der Windenergie an Land stocken, weil Flächen fehlen und Genehmigungsverfahren viel zu lange dauern. Wir brauchen außerdem Strategien für einen echten Photovoltaik-Boom“, so Andreae weiter.

Die fehlenden konkreten Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien drohen aus Sicht von VKU Geschäftsführer Ingbert Liebing zum Flaschenhals der Dekarbonisierung zu werden, wenn immer mehr Bereiche in immer kürzerer Zeit auf fossile Energieträger verzichten sollen. Es komme nun darauf an, die Ankündigungen mit Leben zu füllen. Hierzu habe der VKU einen eigenen Maßnahmenkatalog entwickelt, der eine Reihe vor allem schnell realisierbarer Instrumente enthalte. Denn es müsse nun darum gehen, möglichst zügig möglichst viele konkrete Minderungsbeiträge auf den Weg zu bringen. „Wir haben noch drei Sitzungswochen bis zum Ende der Legislaturperiode. Deswegen kommt es jetzt vor allem auf Geschwindigkeit an. Der VKU steht gern bereit, dies auch kurzfristig mit weiteren konkreten Vorschlägen zu unterstützen“, betont Liebing die Bereitschaft des VKU zur Mitarbeit.

BDI: Verschärfung nationaler Klimaziele erhöht Unsicherheit für Wirtschaft und Verbraucher
Teile von Industrie und Wirtschaft sehen das neue Klimaschutzgesetz im Hinblick auf die Folgen für den Industriestandort Deutschland und die ökonomischen Auswirkungen kritisch. Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbands der Industrie (BDI), kritisiert eine hektische Verschärfung der nationalen Klimaziele, die die Unsicherheit für Wirtschaft und Verbraucher erhöhe. „Es ist für viele Unternehmen existenziell, der Politik die Fragen der praktischen Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Ziele nun noch viel drängender zu stellen. Die Verfügbarkeit CO2-neutraler Energie muss dramatisch gesteigert werden“, so Russwurm. Voraussetzung für erfolgreichen Klimaschutz seien effiziente Umsetzung, angemessene Unterstützung bei Investitionen und Betrieb sowie effektiver Schutz gegen internationale Wettbewerbsnachteile. Sonst drohten unabsehbare Risiken für die Zukunft des Industriestandortes Deutschland als wichtigster Quelle von Wohlstand und Beschäftigung. „Die EU hat den Ball ins Rollen gebracht und ihr ambitioniertes Klimaziel bis 2030 bereits um über ein Drittel erhöht. In der Umsetzung sollten auch die anderen großen Emittenten mit Europa vorangehen und mindestens auf G20-Ebene einen koordinierten CO2-Preis für 2030 beschließen“, fordert Russwurm ein abgestimmtes Vorgehen auf internationaler Ebene.

„Das Klimaschutzgesetz wird sich spürbar auf alle Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft auswirken - auch auf die Beschäftigten und die Verbraucher. Für die sozialen Konsequenzen gibt es durch den Gesetzgeber in diesem überstürztem Gesetzgebungsverfahren keine ausreichende Folgeabschätzung“, kritisiert die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA) Hildegard Müller. „Wir haben Verantwortung für das Klima, aber auch für die Beschäftigten und ihre Familien. Wirkliche Nachhaltigkeit berücksichtigt die verschiedenen Belange. Die Transformation muss daher auch sozial gestaltet werden“, so Müller weiter. Entscheidend sei jetzt, dass die Rahmenbedingungen zur Zielerreichung verbessert werden und alle Beteiligten ihre Aufgaben erfüllen.

„Dass Vermieter nun 50 Prozent der von den Mietern verursachten CO2-Kosten tragen müssen, ist nicht akzeptabel“, so Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke über den Beschluss der Bundesregierung. Der Vermieter habe keinen Einfluss darauf, wie viel der Mieter heizt oder wie viel Warmwasser er verbraucht. Klimaschutzpolitisch sei dieser Beschluss daher kontraproduktiv. Das Geld, das der Vermieter für den CO2-Preis ausgeben müsse, werde künftig für energetische Sanierungen fehlen. Warnecke kündigte an, diese Regelung verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Er rechne zudem damit, dass viele Vermieter nun die Mieten erhöhen müssten, um die zusätzliche finanzielle Belastung kompensieren zu können.


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14.05.2021

 



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