Atommüll-Endlager: Bundestag stimmt Anforderungen an Sicherheit zu
Der Ausstieg aus der Kernenergie ist längst beschlossen, doch die Suche nach einem Endlager für den radioaktiven Atommüll steht wieder erst am Anfang. Seit 2017 läuft das neue Standortauswahlverfahren.
Bundesgesellschaft für Endlagerung will erste Teilgebiete im September benennen
Der Ablauf des Verfahrens wird durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt: In drei aufeinander folgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager in Frage kommen, immer eingehender untersucht und die vergleichende Auswahl stetig weiter eingegrenzt.
Eine wichtige Entscheidungsgrundlage im Auswahlverfahren sind laut BMU vorläufige Sicherheitsuntersuchungen. In diesen wird in jeder der drei Phasen geprüft, ob ein mögliches Endlager in den untersuchten Gebieten die Sicherheitsanforderungen einhalten würde. Am 28. September 2020 wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) die Teilgebiete benennen, für die sie in der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens erstmals vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durchführen will. Deshalb sei es wichtig, dass eine breite Zustimmung zur Verordnung vorhanden sei, die auch Kriterien zur Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Rahmen des Standortauswahlverfahrens enthält.
Einbeziehung der Öffentlichkeit im Auswahlverfahren
Der Gesetzgeber misst der Einbeziehung der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren hohen Wert bei. Deshalb hat das BMU auch bei der Beteiligung der Öffentlichkeit im Verordnungsgebungsverfahren neue Wege beschritten: Eine Entwurfsfassung der Verordnung wurde im Juli 2019 veröffentlicht und konnte über einen Zeitraum von vier Monaten öffentlich kommentiert werden. Zusätzlich fand im September 2019 ein öffentliches Symposium statt, auf dem der Verordnungsentwurf vorgestellt und seine Inhalte im Detail diskutiert wurden. Viele der so eingegangenen Kommentare haben Eingang in die nun beschlossene Fassung der Verordnung gefunden und zu klareren Formulierungen beigetragen. Auch die Beteiligungsdauer wurde auf Wunsch der Öffentlichkeit verlängert.
Verordnung kann jetzt zeitnah in Kraft treten
Ende Juni 2020 hat der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages verschiedene Experten zur Verordnung angehört. Dabei traf die Verordnung bei der großen Mehrheit der geladenen Experten auf Zustimmung, so das BMU. Mit der heute (10.10.2020) erfolgten Zustimmung des Bundestages kann die Verordnung zeitnah in Kraft treten.
© IWR, 2020
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