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Geänderte Richtlinie: Höhere Förderung für Elektro-Fahrzeuge in Kraft

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Berlin - Heute (08.07.2020) tritt die geänderte Richtlinie für die Förderung von Elektro-Fahrzeugen in Kraft. Die Richtlinie geht auf den Beschluss des Koalitionsausschuss zurück, der Anfang Juni 2020 eine Erhöhung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) beschlossen hat.

Im Vergleich zur bisherigen Regelung sieht die novellierte und jetzt in Kraft getretene Förderrichtlinie zur „Innovationsprämie“ eine Verdoppelung des staatlichen Anteils beim Kauf von E-Autos vor. Mit neuen Fördersätzen von bis zu 9.000 Euro soll den Autofahrern der Umstieg auf ein E-Auto schmackhaft gemacht und der Marktanteil von Elektrofahrzeugen gesteigert werden.

Bundesregierung verdoppelte staatlichen Förderanteil für Elektrofahrzeuge
Die geänderte Förderrichtlinie zur „Innovationsprämie“ wurde gestern (07.07.2020) im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit seit heute (08.07.2020) in Kraft. Über die neue Richtlinie wird der staatliche Anteil für die Unterstützung von E-Autos verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt unberührt. So erhalten reine E-Autos künftig einen Umweltbonus von bis zu 9.000 Euro, der sich aus 6.000 Euro Bundesanteil (bislang 3.000 Euro) und 3.000 Euro Herstelleranteil zusammensetzt. Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6.750 Euro, davon entfallen 4.500 Euro auf den Bundesanteil (bislang 2.250 Euro) und 2.250 auf den Herstelleranteil. „Wir verdoppeln den staatlichen Anteil beim Kauf eines E-Autos und setzen so einen deutlichen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher für den Kauf eines E-Autos. Wir wollen so den Umstieg auf E-Autos vorantreiben und der Elektromobilität in Deutschland einen neuen Schub verleihen“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier über die Anpassung der Förderung.

Von der „Innovationsprämie“ können auch rückwirkend folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren:

  • Neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie
  • junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.

BAFA setzt auf schlankes, effizientes Antragsverfahren
Ein Antrag auf Unterstützung durch die „Innovationsprämie“ ist bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Dabei nutzt das BAFA ein schlankes einstufiges Verfahren, um die neue Innovationsprämie effizient und bürgerfreundlich umzusetzen, so BAFA-Präsident Torsten Safarik. Die „Innovationsprämie“ geht auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zurück. Neben der befristeten Verdopplung des Bundesanteils sieht die geänderte Richtlinie ein Verbot der Kumulierung mit der Förderung durch andere öffentliche Mittel vor. Dies soll eine Überförderung ausschließen. Die Europäische Kommission hat die „Innovationsprämie“ beihilferechtlich geprüft.

Markt für Elektrofahrzeuge zieht nur langsam an
Mit Blick auf die Neuzulassungen von Pkw im laufenden Jahr 2020 zeigt sich bei den Gesamtzahlen ein deutlicher Einbruch aufgrund der Covid 19-Pandemie, der sich insbesondere bei den Neuzulassungen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor widerspiegelt. Allerdings wächst der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybriden bislang weiterhin langsam. Pkw mit reinem Antrieb über Verbrennungsmotoren machen bei den Neuzulassungen derzeit weiterhin den Großteil aus. So wurden im ersten Halbjahr 2020 nach Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes rd. 1,2 Millionen Pkw zum Straßenverkehr zugelassen (Jan-Jun 19: rd. 1,9 Millionen Pkw). Dabei entfällt auf reine Elektrofahrzeuge mit rd. 44.300 Pkw (Jan-Jun 19: rd. 31.060) ein Anteil von 3,7 Prozent. In der Kategorie der Plug-In-Hybride wurden rd. 49.500 Pkw (Jan-Jun 19: rd. 16.530) neu zugelassen, was einem Anteil von 4,1 Prozent entspricht. Der größte Anteil entfällt mit rd. 619.100 Fahrzeugen (51,1 Prozent) auf Pkw mit Benzinmotoren (Jan-Jun 19: rd. 1,1 Mio. Pkw). Dieselfahrzeuge kommen mit 383.400 Pkw auf einen Anteil von 31,7 Prozent (Jan-Jun 19: rd. 609.000 Pkw).


© IWR, 2020


08.07.2020

 



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