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BNetzA legt Korridor für weitere Vorhaben fest und bestätigt Netzentwicklungsplan

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Bonn - Ein zentrales Thema der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist der Ausbau der Stromnetze im Zuge der Energiewende. Die Regulierungsbehörde hat nun den Trassenkorridor für einen Abschnitt des Netzausbauvorhabens 20 in Baden-Württembergs festgelegt. Bestätigt wurde von der BNetzA auch der Netzentwicklungsplan 2019 - 2030.

Mit dem Abschluss der Bundesfachplanung für das Teilstück von Großgartach - Kupferzell geht das Netzausbauvorhaben 20 in Baden-Württemberg in die konkrete Detailplanung. Die BNetzA erwartet, dass die Vorhabenträger TransnetBW und TenneT TSO kurzfristig das Planfeststellungsverfahren eröffnen, in dem der genaue Trassenverlauf festgelegt wird. Bestätigt hat die Bundesnetzagentur auch den Netzentwicklungsplan 2019 - 2030.

Verfahren mit breiter Beteiligung der Öffentlichkeit
Nachdem der abschließende Erörterungstermin im September 2019 in Heilbronn stattgefunden hat, hat die Bundesnetzagentur jetzt für das Netzausbauvorhaben 20 einen 48 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt von Großgartach - Kupferzell festgelegt. Das Vorhaben dient der Erhöhung der Übertragungskapazität im Nordosten von Baden-Württemberg. Für den Trassenabschnitt wird der Bau neuer Masten in der Bestandstrasse erforderlich. Der Ersatzneubau soll als Drehstromverbindung realisiert werden. Zu Beginn der Bundesfachplanung hatte die Regulierungsbehörde eine öffentliche Antragskonferenz in Weinsberg durchgeführt und dabei Hinweise von Behörden, Vereinigungen sowie Bürgerinnen und Bürgern zu den erforderlichen Untersuchungen gesammelt. Auf dieser Basis und auf der Grundlage des Untersuchungsrahmens der BNetzA führte der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW anschließend umfangreiche Untersuchungen zur Raum- und Umweltverträglichkeit durch. Dabei wurden auch alternative Trassenkorridore analysiert. Nach Abschluss der Bundesfachplanung folgt nun das Planfeststellungsverfahren, in dem der genaue Leitungsverlauf innerhalb des Trassenkorridors festgelegt wird. Die BNetzA rechnet im ersten Quartal 2020 mit dem Antrag auf Planfeststellung. Im gleichen Zeitraum werden auch für die beiden weiteren Abschnitte die Planfeststellungsanträge von den Übertragungsnetzbetreibern TransnetBW und TenneT TSO GmbH erwartet.

Des Weiteren hat die BNetzA für den letzten Abschnitt der Stromleitung Pulgar – Vieselbach (Vorhaben 13, Netzentwicklungsplan) die Bundesfachplanung abgeschlossen. Die Entscheidung bezieht sich auf das rund 37 km lange Teilstück von Bad Sulza nach Vieselbach in Thüringen. Die bestehende Leitung soll durch den Neubau einer 380-kV-Freileitung mit Hochstrombeseilung ersetzt werden, um die Stromtragfähigkeit zu erhöhen. Der festgelegte Trassenkorridor orientiert sich im Wesentlichen an der bereits bestehenden Leitung.

Bundesnetzagentur bestätigt Netzentwicklungsplan 2019-2030
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Netzausbaus kurz vor Weihnachten zudem noch den Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030 bestätigt, der den Bedarf an neuen Stromleitungen beinhaltet. Im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan umfasst der aktuelle Netzentwicklungsplan knapp 3.600 zusätzliche Trassenkilometer, von denen der Großteil als Verstärkung bereits bestehender Verbindungen geplant ist. Trotz der Berücksichtigung von Netzoptimierungsmaßnahmen wie dem Freileitungsmonitoring und innovativer Technikansätze ist der zusätzliche Netzausbau nach BNetzA-Angaben erforderlich, um das 65 Prozent-Ziel der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 zu erreichen. Hierfür legt der Netzentwicklungsplan 2019-2030 die Grundlage.

Die BNetzA bestätigt 74 neue Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind nach Einschätzung der BNetzA unabhängig von zukünftigen Weichenstellungen in jedem Falle notwendig und nachhaltig. So wird bis 2030 u.a. ein zusätzlicher Höchstspannungs-Gleichstromübertragung-Korridor zwischen Schleswig-Holstein über Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen als notwendig erachtet, insbesondere auch, um On- und Offshore-Windstrom vom Norden zu den südlicher gelegenen Verbrauchszentren zu transportieren.

Der NEP 2019-2030 beinhaltet erstmalig die Planung der Offshore-Anbindungssysteme und ersetzt insoweit den bisherigen Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP). Für die Anbindung von Offshore-Windparks werden je nach Szenario zwischen 7 und 8 weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2030 als erforderlich bestätigt. Das Ziel bis zum Jahr 2030 Offshore-Windparks von 20.000 Megawatt anzubinden wird damit ermöglicht, so die Bundesnetzagentur.

© IWR, 2020


10.01.2020

 



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