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Alle Jahre wieder: Gaskraftwerke Irsching 4 und 5 sollen stillgelegt werden

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Münster - Es ist ein Katz und Mausspiel. Seit einigen Jahren wollen die Eigentümer die hochmodernen Gaskraftwerke Irsching 4 und 5 abschalten. Die Bundesnetzagentur ist aus Gründen der Systemsicherheit dagegen.

Seit 2015 versuchen die Eigentümer der beiden Gaskraftwerke Irsching 4 und 5 die Kraftwerke vorübergehend stillzulegen. Die Bundesnetzagentur winkt jedesmal ab. Die Eigentümer fordern eine angemessene Vergütung für die Vorhaltung der Reserveleistung.

Gaskraftwerke Irscing 4 und 5 ohne geeignete Rahmenbedingungen
Die Eigentümer des Gaskraftwerks Irsching 5 bei Ingolstadt sind Uniper, N-ERGIE, Mainova und Entega. Sie haben der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber Tennet zum vierten Mal die vorläufige Stilllegung des Kraftwerksblocks angezeigt. Nach derzeitiger Markteinschätzung sind auch für hocheffiziente Gaskraftwerke weiterhin keine geeigneten Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb über den Herbst 2020 hinaus gegeben. Die Eigentümer zeigen daher erneut ihren Willen zur vorläufigen Stilllegung des Kraftwerks von Oktober 2020 bis Ende September 2021 an. Parallel dazu – und aus den gleichen Gründen – hat Uniper, alleinige Eigentümerin des Gaskraftwerks Irsching 4, ebenfalls die vorläufige Stilllegung dieses Blocks von Oktober 2020 bis Ende September 2021 angezeigt.

Hintergrund zum Streit zwischen der Bundesnetzagentur und den Kraftwerks-Eigentümern
Irsching 5 hat eine Leistung von 846 Megawatt, einen Wirkungsgrad von 59,7 Prozent und ging im Jahr 2010 in Betrieb, ein Jahr später (2011) folgte Irsching 4 mit 561 Megawatt Leistung (Wirkungsgrad: 60,4 Prozent). Die beiden Kraftwerksblöcke fallen unter die so genannte Netzreserveverordnung. Sie kommen ausschließlich dann zum Einsatz, wenn ihre Leistung zur Stabilisierung des Netzes gebraucht wird. Das ist dann der Fall, wenn das Netz in Süddeutschland wegen temporärer Engpässe gestützt werden muss. Die netztechnische Absicherungsleistung wird nach Angaben der Eigentümer aber nicht angemessen vergütet.

© IWR, 2019


26.09.2019

 



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