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BEE schlägt 60 Euro pro Tonne CO2 vor und kritisiert Innovations-Entwurf

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Berlin - Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat anknüpfend an die am letzten Freitag (05.07.2019) vom Bundesumweltministerium vorgelegten Gutachten zur CO2-Bepreisung ein eigenes Konzept vorgelegt. Den aktuellen Referentenentwurf für Innovationsausschreibungen lehnt der BEE mangels Innovationen ab.

Der Referentenentwurf der Bundesregierung für eine Verordnung für Innovationsausschreibungen bleibt aus Sicht des BEE hinter den Möglichkeiten zurück. Scharf kritisiert wird die Fokussierung auf eine fixe Marktprämie und die Ausblendung von technischen Innovationen im Bereich der Sektorenkopplung. Der BEE fordert eine substanzielle Überarbeitung.

BEE schläft CO2-Preis von 60 Euro pro Tonne vor
Der BEE hat ein eigenes Konzept zur CO2-Bepreisung vorgelegt. Zentraler Baustein ist im Unterschied zu anderen Konzepten eine vollständige Rückerstattung der Einnahmen innerhalb der dafür verantwortlichen Sektoren sowie eine Flankierung mit Förderprogrammen. Damit soll ein zielgerichteter und vollumfänglicher Ausgleich möglich werden. Im Wärmebereich empfiehlt der BEE daher eine Rückerstattung als direkten Bonus pro Kopf. Im Stromsektor hält der BEE den Ausgleich sowohl über eine Senkung der Stromsteuer als auch über eine Verlagerung der Kosten der „Besonderen Ausgleichsregelung“ des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in den Bundeshaushalt für realisierbar. Letzteres würde die EEG-Umlage entlasten. Eine von anderen Akteuren vorgeschlagene Kofinanzierung des EEG-Kontos hätte die Konsequenz, dass das EEG automatisch zu einer Beihilfe im europarechtlichen Sinne würde, so der BEE, der diesen Ansatz daher ablehnt.

Angesichts des gewachsenen Handlungsdrucks beim Klimaschutz und der Entwicklungen beim Emissionshandel ist nach dem BEE-Ansatz ein CO2-Eingangspreis von 60 Euro im Wärmebereich notwendig. Für den Stromsektor resultiert aus dem BEE Konzept in Abhängigkeit von der Preisentwicklung beim Emissionshandel ein Preis von mindestens 60 Euro. Im Verkehrssektor soll eine indirekte CO2-Bepreisung über eine schrittweise Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote von 6 Prozent (2020) auf 16 Prozent (2030) sowie eine Quote für grünes Kerosin im inländischen Flugverkehr bis zu 100 Prozent im Jahr 2035 zu einer relevanten CO2-Einsparung beitragen.

Entwurf zu Innovationsausschreibungen fehlen Innovationen
Der BEE hat sich auch zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Verordnungsentwurf zur Innovationsausschreibung (InnAusVuÄndV) geäußert, der aus BEE-Sicht deutlich hinter den Möglichkeiten zurück und die Chance vertut, echte Innovationen im Bereich Erneuerbare Energien zu erproben und zur Marktreife zu führen.

Der Entwurf der Innovationsausschreibungsverordnung sieht im Wesentlichen die Erprobung einer fixen Marktprämie vor, die unabhängig von Marktpreisen im Stromhandel gewährt werden soll. Gegenüber der heute geltenden gleitenden Marktprämie ist dies ein Rückschritt, so der BEE. Darüber hinaus sollen Zuschlagsbegrenzungen bei unterdeckten Ausschreibungsrunden und weitere Restriktionen gelten, wie z.B. die Aussetzung der Zahlungen an die bezuschlagten Erneuerbare Energien-Anlagen in Zeiten mit negativen Preisen. "Es braucht einen Anreiz für innovative Technologien, systemdienliches Verhalten und Systemintegration. Diesen Anreiz schafft der Bundesgesetzgeber nicht. Der BEE lehnt daher Kernelemente des Entwurfs ab", so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Auch technologieneutrale Ausschreibungen von Erneuerbaren Energien bringen aus Verbandssicht keinen Mehrwert. In Deutschland sei ein starker Ausbau aller Technologien notwendig, um so nicht zuletzt dem genehmigten Szenariorahmen für den Netzausbau gerecht zu werden. Scharf kritisiert der BEE auch die Ausblendung der technischen Innovationen im Bereich der Sektorenkopplung. „Es ist bemerkenswert, dass technische Innovationen wie Speicher oder Power-to-X nicht das Ziel dieser Innovationsausschreibung zu sein scheinen", so Peter.


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10.07.2019

 



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