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Reaktionen auf den Gesetzentwurf für Elektromobilität

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Berlin, Münster - Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzesentwurf für die steuerliche Förderung der Elektromobilität und weiterer Steuerregelungen vorgelegt. Der Gesetzentwurf stößt auf Verbandsseiten auf ein geteiltes Echo.

Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für Elektromobilität und weitere Steuerregelungen enthält bei der Elektromobilität eine Reihe von Steuererleichterungen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt diese Regelungen, sieht aber genauso wie der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) noch erhebliches Potenzial zur Justierung beim Aufbau von Ladeinfrastrukturen im Mietwohnebereich und bei Wohneigentümergemeinschaften.

Gesetzentwurf des Bundesfinanzministerium mit breitem Spektrum an Steueranreizen
Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegt Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthält im Bereich der umweltfreundlichen Mobilität folgende Maßnahmen zur weiteren steuerlichen Unterstützung:

  • Eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge,
  • eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale bei Jobtickets,
  • die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs und
  • die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.
BDEW begrüßt steuerliche Anreize für Elektrofahrzeuge
Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, begrüßt es, dass das Bundesfinanzministerium den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität durch Steueranreize weiter beschleunigen will. „Die Verlängerung der steuerlichen Begünstigung für elektrisch betriebene Dienstwagen bis 2030 und die Einführung einer Sonderabschreibung für elektrische Lieferfahrzeuge sind hierfür wirksame Hebel. Positiv ist auch, dass die Steuervorteile für das Laden von E-Autos am Arbeitsplatz verlängert werden sollen“, so Kapferer.
Kapferer sieht das Bundesjustizministerium in der Pflicht, dass jetzt schnell nachziehen müsse. Gerade wenn es darum gehe, Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern, am Arbeitsplatz oder in Gewerbegebieten zu installieren, gebe es noch viele Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Vor allem sei eine Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts dringend notwendig, so Kapferer weiter.
Kritisch bewertet Kapferer am Referentenentwurf die geplanten Verschärfungen bei der Grunderwerbssteuer, die ebenfalls Gegenstand des Gesetzes ist. Ziel sollte sein, missbräuchliche Steuertricks bei Share Deals zu verhindern. Die Vorschläge für die Gesetzesanpassung schießen darüber aber weit hinaus. Sie würden die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit aller Unternehmen in Deutschland bedrohen, ergänzt Kapferer.

bne kritisiert fehlendes Gesamtkonzept für Elektromobilität
Der BNE kritisiert, dass die Bundesregierung keine grundlegende Strategie verfolge, um der klimafreundlichen Mobilität zum Durchbruch zu verhelfen. Stattdessen setze das Bundesfinanzministerium zur Förderung der Elektromobilität auf Steueranreize. „Von zentraler Bedeutung ist eine Reform des Abgabe- und Umlagesystems im Energiesektor. Denn: Aktuell ist der Strompreis überproportional belastet, was die Marktchancen für strombasierte Lösungen auf Basis von erneuerbaren Energien wie Batterie-Elektromobilität oder Power2X erschwert“, so BNE-Geschäftsführer Robert Busch.

Wie der BDEW, so sieht auch der BNE erheblichen Nachbesserungsbedarf auf dem Wohnungssektor. Es sei notwendig, den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mietshäusern und Wohneigentümergemeinschaften zu erleichtern. Hier seien Änderungen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts überfällig. Auch der Netzanschluss von Ladeeinrichtungen müsse wesentlich kundenfreundlicher organisiert werden. Mit der letzten Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung im ersten Quartal 2019 hätten sich viele Nachteile für den Endkunden ergeben, so Busch.


© IWR, 2019


10.05.2019

 



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