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Netzentgelte für Power-to-X offensichtlich wieder vom Tisch

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Berlin - Die Novelle des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0) soll korrigiert werden. Die umstrittene Netzentgeltpflicht im Bereich Sektorkopplung, die bei Industrieunternehmen, Stadtwerken, aber auch in den Ländern für Kritik gesorgt hat, wird zurückgenommen, offen ist aber wann.

Eine mit dem NABEG 2.0 beschlossene Änderung des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) hätte dazu geführt, dass viele Power-to-X-Anlagen ihre Netzentgelt-Befreiung verloren hätten. Die Regelung soll aufgehoben werden und nach dem Willen der Bundesregierung durch einen neuen Vorschlag ersetzt werden.

Regelungen zur Netzentgeltpflicht für Power-to-X-Anlagen stoßen auf Kritik
Am 04. April 2019 hat der Bundestag dem NABEG 2.0 zugestimmt. Im Nachgang hat es in dieser Woche heftige Kritik von Seiten der Industrie, Stadtwerken und einigen Bundesländern gegeben. Diese richtet sich gegen Passus in dewird r NABEG-Novelle zum Letztverbraucherstatus für Speicher. Anstatt den Letztverbraucherstatus für Speicher aufzugeben, wird dieser mit der NABEG-Novelle in der jetzigen Fassung sogar ausgeweitet, indem alle sektorenübergreifende Speichertechnologien pauschal mit Netzentgelten belastet werden. Bisher waren Anlagen zur Wasserelektrolyse mit anschließender Methanisierung von der Netzentgeltpflicht ausgenommen (vgl. §118 VI Abs. 6, Satz 7 EnWG), doch durch die in der NABEG-Novelle enthaltenen Änderungen des §118 Absatz 6 wird nun eine volle Netzentgeltpflicht für Power-to-X-Technologien eingeführt. Demnach sollen nur noch Strom-zu-Strom-Speicher nicht der Netzentgeltpflicht unterliegen. Auch wenn die Nutzung von grünem Wasserstoff mit einer Brennstoffzelle noch befreit sein kann, werden nach der Formulierung beispielsweise Power-to-Fuels, Power-to-Methane und Power-to-Chemicals zusätzlich mit Netzentgelten belastet.

Bundesrat soll Vermittlungsausschuss anrufen, Bundesregierung sagt Verbesserung zu
Für die heutige (12.04.2019) Sitzung des Bundesrates hat das Bundesland Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund der NABEG-Änderungen für Power-to-X-Technologien einen Antrag eingereicht, in dem der Bundesrat aufgefordert wird, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu beschließen. Stimmt die Länderkammer dem zu, müsste sich der Bundestag erneut mit dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz befassen.

Parallel dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium für die heutige Bundesratssitzung eine IWR Online-vorliegende Protokollerklärung der Bundesregierung vorgelegt, in der die Bedenken der Bundesländer aufgegriffen werden. Konkret sagt die Bundesregierung demnach zu, bei der „nächsten möglichen Gelegenheit“ einen Entwurf vorzulegen, mit dem die entsprechende Regelung aus der NABEG-Novelle zunächst wieder zurückgenommen wird. Nach Beratungen mit den Stakeholdern soll ein Vorschlag unterbreitet werden, wie die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Power-to-X insgesamt gestaltet werden können. Offen bleibt, was unter der "nächsten möglichen Gelegenheit" zu verstehen ist.

Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes Energiespeicher (BVES), zur aktuellen Entwicklung: „Der Aufschrei in Industrie und Stadtwerken aber auch bei Abgeordneten und Bundesländern war laut. Es ist sehr zu begrüßen, dass im Bundesministerium dieser Ruf angekommen ist und die Rechtsänderung wieder umgestoßen werden soll.“

Bundesrat beschließt NABEG in heutiger Sitzung
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat zwischenzeitlich die NABEG-Novelle beschlossen. Dazu teilt das Energiewendeministerium von Schleswig-Holstein mit, dass es nur aufgrund des Antrages von Schleswig-Holstein zur Anrufung des Vermittlungsausschusses keine Schlechterstellung der Wasserstoffproduktion geben wird. Die Bundesregierung habe endlich gehandelt und per Protokollerklärung zugesagt, "umgehend" eine Regelung in dem Gesetz zurückzunehmen, die die Befreiung solcher Anlagen von den Netzentgelten streichen wollte, so das Ministerium. Schleswig-Holstein hat seinen Antrag daraufhin zurückgezogen.


© IWR, 2019


12.04.2019

 



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