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BUND und SFV reichen Verfassungsklage wegen Klimapolitik ein

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Berlin – Ein Klagebündnis hat die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht wegen ihrer Klimapolitik verklagt. Die Kläger sehen die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum gefährdet.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Solarenergie-Förderverein und weitere Einzelkläger fordern in der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht von der Bundesregierung, dass diese ihre Klimapolitik an der aktuellen Faktenlage ausrichtet. Eine Fortsetzung der unambitionierten Klimapolitik bedrohe die physischen Grundlagen der menschlichen Existenz.

Vorwurf: Deutsche Klimapolitik gefährdet Grundrechte
Ein Klagebündnis hat am Freitag (23.11.2018) Klage wegen der deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben. Zu den Klägern gehören der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und viele Einzelklägern, darunter Prominente wie der Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.

Die Kläger fordern von Bundesregierung und Bundestag, dass sie die globale Erwärmung konsequent bekämpfen, um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen. Diese würden schon seit Jahren zunehmend durch Hitzewellen und Naturkatastrophen in Deutschland und weltweit geschädigt. Zwar habe die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlaubten es verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen - und damit auch die Demokratie zu untergraben. Genau das drohe jedoch, wenn die Klimapolitik weiter so unambitioniert bleibe, so der Vorwurf der Kläger.

Verpflichtung zur Ausrichtung der Klimapolitik an aktuellen Fakten
Deutschland erreicht nicht einmal seine eigenen Ziele und die EU-Klimaziele für 2020, obwohl diese viel weniger ambitioniert sind als die im Pariser Klimaabkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau.

Zumindest an den einmal selbst als nötig zugestandenen Zielen müssten sich Bundesregierung und Bundestag zum Schutz der Grundrechte festhalten lassen. Verfassungsrechtlich sei die Bundesregierung außerdem verpflichtet, ihrer Politik die aktuellen Fakten zugrunde zu legen und nicht weiter an der überholten – bereits sehr gefährlichen – Zwei-Grad-Grenze in der Klimapolitik festzuhalten. Die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestags strebten die für das 1,5 Grad-Ziel notwendigen zeitnahen Nullemissionen der Klimagase bei Strom, Wärme, Mobilität, Kunststoffen und Landwirtschaft jedoch nicht einmal an, so die Kläger.

Wenn das BVerfG der Klage stattgibt, wäre über Deutschland hinaus auch europa- und weltweit verdeutlicht: Klimaschutz ist ein massives Menschenrechtsproblem – er steht nicht im politischen Belieben der jeweiligen Mehrheit, so die Einschätzung der Klageseite. Die Klage wird aus Spenden und Eigenmitteln durch den SFV finanziert. Der weitere Prozessverlauf liegt im Ermessen des BVerfG.


© IWR, 2018


27.11.2018

 



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