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Bundestag debattiert Energiesammelgesetz in erster Lesung

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Berlin, Münster - Der Bundestag hat am heutigen Freitag (09.11.2018) in erster Lesung über das Energiesammelgesetz debattiert. Anschließend wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Nicht anwesend war Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Während Vertreter von Union und SPD den Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (kurz: Energiesammelgesetz) in der heutigen Bundestagsdebatte verteidigten, gab es aus der Opposition zum Teil heftige Kritik.

Gesetz noch nicht fix, Raum für weitere Anpassungen gegeben
Eröffnet wurde die Debatte von Jens Koeppen (CDU/CSU), der in seinem Statement betonte, dass die Energiewende nicht an den Menschen, Unternehmen und Kommunen vorbei umgesetzt werden könne. Köppen hob die Bedeutung der in dem Gesetzentwurf konkretisierten Sonderausschreibungen für Wind- und PV-Anlagen, die Einführung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen sowie die Innovationsausschreibungen hervor, da Innovationsanreize dringend benötigt würden. Die Zeit des Welpenschutzes für die Branche sei vorbei, so Köppen.

Mit Blick auf die nunmehr auf einen Zeitraum von drei Jahren gestreckten Sonderausschreibung vertrat Johann Saathoff (SPD) die Einschätzung, dass es sich dabei nicht um eine Verzögerung der Ausschreibungen, sondern vielmehr um eine realistische Einschätzung dessen handele, was möglich sei. Mit Blick auf den von Verbandsseite im Gesetz als fehlend bemängelten Offshorebeitrag merkte Saathoff an, dass es sich bei der aktuellen Bundestagsdebatte um die erste Lesung handele. Er zeigte sich zuversichtlich, dass angesichts des noch anstehenden Diskussions- und Abstimmungsprozesses an dieser bzw. weiteren Stellen im Rahmen des konstruktiven Prozesses noch Nachbesserungen zu erwarten seien.

Grüne bemängeln fehlende Planungs- und Investitionssicherheit
Auf Seiten der Opposition kritisierte Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) den fehlenden Ausbaupfad für erneuerbare Energien und die fehlende Planungs- und Investitionssicherheit für die Branche und damit die Gefährdung von tausenden von Arbeitsplätzen. Zudem gebe es weiterhin keinen funktionierenden Plan, wie die selbstgesteckten Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen und wie teure EU-Vertragsstrafen für die Bürgerinnen und Bürger abgewendet werden können. Wind- und Solarstrom sind heute billiger als jedes fossile Kraftwerk, so Verlinden, aber die Regierung verweigere der Gesellschaft die rasche volkswirtschaftlich sinnvolle Modernisierung des Energiesystems. Scharf kritisierte Verlinden die geplante Vergütungskürzung bei mittleren Solaranlagen, die die für die Energiewende wichtigen Mieterstromanlagen unwirtschaftlich mache. Ähnlich äußerte sich auch Lorenz Gösta Beutin von den Linken, der sich auch vehement gegen die Kürzungen der Vergütung für PV-Analgen aussprach.

Als positiv an dem Gesetzentwurf der Koalition stufte Dr. Martin Neumann von der FDP die geplanten Innovationsausschreibungen, die Rechtssicherheit bei KWK-Anlagen und die Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen ein. Hinsichtlich der Sonderausschreibungen kritisierte er den kritisierte er, dass er die im Koalitionsvertrag als Voraussetzung verankerte Aufnahmefähigkeit der Netze nicht sehe. Man dürfe den Stromkunden keinen Sand in die Augen streuen und so tun, als sei der Netzausbau längst umgesetzt ist. Fakt sei, dass das Gesetzespaket noch nicht in der Abstimmung sei. Von den 5.900 km benötigen Stromleitungen, seien erst 150 km realisiert, so Neumann.


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09.11.2018

 



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