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Windbranche Schleswig-Holstein geht auf Abstand zur Jamaika-Koalition

Kiel – In der letzten Woche hat die neue sogenannte Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP in Schleswig-Holstein die Koalitionsvereinbarungen und den dazugehörigen Vertrag vorgestellt. In einer ersten Reaktion zu den Verabredungen im Bereich der Windenergie an Land zeigte sich der Bundesverband Windenergie vor Ort noch weitgehend freudig. Das hat sich inzwischen etwas geändert.

Im Koalitionsvertrag gehen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP in Schleswig-Holstein ausführlich auf die Windenergie an Land ein. Deren Nutzung soll bis 2025 einen Beitrag von 10.000 Megawatt (MW) installierte Leistung erbringen. Dabei solle dieses Ziel mit dem Netzausbau in Schleswig-Holstein synchronisiert werden. Allerdings sind die in einer ersten Pressemitteilung der künftigen Koalitionäre genannten Abstandsregelungen im Koalitionsvertrag konkretisiert damit noch ein wenig verschärft worden.

5H: Neues Kriterium für Mindestabstände zu Windkraftanlagen
Wie CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP in Schleswig-Holstein gemeinsam beschlossen haben, sollen weiterhin zwei Prozent Landesfläche für Windeignungsgebiete genutzt werden. Repowering soll zudem weitgehend ermöglicht werden. Der Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung soll 1.000 Meter bei Siedlungsbereichen betragen und 500 Meter bei Einzelhäusern sowie bei Splittersiedlungen im Außenbereich.

Zudem soll aber auch eine Abstandregelung eingeführt werden, die von der Höhe der Windkraftanlagen abhängig ist. Im Außenbereich soll demnach der Mindestabstand die dreifache Anlagenhöhe bis Rotorblattspitze, bei Siedlungen die fünffache Anlagenhöhe betragen. Der Abstand zu einer 200 Meter hohen Anlage erhöht sich dann im Außenbereich auf 600 Meter und bleibt bei Siedlungen bei 1.000 Metern beträgt. Eine 200 Meter hohe Anlage müsste nach den alten Regeln einen Mindestabstand im Außenbereich von 400 Metern und im Siedlungsbereich von 800 Metern wahren.

BWE Schleswig-Holstein sieht inzwischen Windenergie-Ausbauziele gefährdet
Zunächst klang die Bewertung durch den Bundesverband Windenergie (BWE) Schleswig-Holstein durchaus positiv: „Wir freuen uns, dass die Verhandlungspartner der Jamaika-Koalition sich zu den Zielen der Energiewende bekennen“, so Marcus Hrach, Landesgeschäftsführer BWE Schleswig-Holstein. Die Windenergiebranche im nördlichsten Bundesland zeigte sich erleichtert, dass das Regionalplanverfahren fortgesetzt wird. Die Koalitionsverhandlungen in NRW hätten laut Reinhard Christiansen, Landesvorsitzender BWE Schleswig-Holstein, gezeigt, dass dies nicht selbstverständlich sei. In NRW haben sich CDU und FDP auf deutlich restriktivere Abstandsregelungen für Windenergieanlagen geeinigt.

Doch inzwischen sieht auch Hrach zunehmend die Probleme für die Branche im Norden: „Durch die Einführung eines neuen Höhen-Kriteriums bei der Genehmigung wird langfristig weniger Leistung durch Windenergie zur Verfügung stehen“, befürchtet Hrach. „Die Ausbauziele Schleswig-Holsteins sind damit ebenso gefährdet, wie die Wettbewerbsfähigkeit hiesiger Projekte gegenüber Standorten in anderen Bundesländern.“ Die konkreten Folgen dieser neuen Regelung müssten kritisch geprüft werden, fordert Hrach. Christiansen attestiert der zukünftigen Landesregierung aber insgesamt eine "Anerkennung der Relevanz der Windenergie für Schleswig-Holstein". Die tatsächliche Umsetzung bleibe aber zunächst offen.

© IWR, 2017

20.06.2017

 



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