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Atomkraft: EU-Gericht stärkt Hinkley Point C

Hamburg – Das Gericht der Europäischen Union hat zugunsten des Milliarden-Subventionspakets für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C entschieden. Das Gericht, das dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nachgeordnet ist, hat eine Klage von zehn Energieanbietern aus Deutschland und Österreich als nicht zulässig abgewiesen.

Die Energieversorger und Ökostromanbieter hatten gegen hohe staatliche Subventionen für das Atomkraftwerks(AKW)-Projekt Klage eingereicht, doch sie blitzten ab. Der Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy prüft nun Rechtsmittel gegen diese Entscheidung.

Es geht um eine Weichenstellung für die europäische Energiepolitik
Der Rechtsstreit hat laut Greenpeace Energy grundsätzliche Bedeutung, weil Hinkley Point C als Blaupause für ein Dutzend weiterer AKW-Projekte in Großbritannien und anderen europäischen Ländern dienen kann. „In unserer Klage geht es nicht nur um die wirtschaftliche Betroffenheit einiger Unternehmen und nicht allein um Fragen der britischen Nuklearförderung, sondern gerade im Hinblick auf die Gründe der Kommission, die Beihilfe zu genehmigen, auch um eine entscheidende Weichenstellung für die europäische Energiepolitik“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy. „Das Gericht verkennt aus unserer Sicht die Tragweite der Entscheidung, wenn es nun unsere Bedenken gegen die exorbitanten britischen Atomsubventionen abweist“, so Tangermann.

EDF stimmt angepassten Beihilfe-Bedingungen zu
Die geplanten Subventionen für Hinkley Point C summieren sich laut einer Studie des deutschen Analyseinstituts Energy Brainpool auf 108 Milliarden Euro. Zusätzlich verspricht der britische Staat dem Betreiberkonzern EDF ein umfangreiches Garantiepaket in zweistelliger Milliardenhöhe. 2014 hatte die EU-Kommission die Beihilfen genehmigt. Gegen die Genehmigung klagten daraufhin Greenpeace Energy, die oekostrom AG aus Österreich sowie die deutschen Stadtwerke Aalen, Bietigheim-Bissingen, Bochum, Mainz, Mühlacker, Schwäbisch-Hall, Tübingen und Energieversorgung Filstal. Das Subventionspaket ist mittlerweile von der britischen Regierung überarbeitet worden. Gestern erst hatte französische Energiekonzern EDF den neuen Beihilfebedingungen zugestimmt.

Klage hat Aufmerksamkeit auf AKW-Problematik gelenkt
Die zehn klagenden Unternehmen befürchten Einbußen und Wettbewerbsnachteile, da Hinkley Point C aufgrund der hohen staatlichen Subventionen unabhängig vom Marktpreis Strom erzeugen und verkaufen kann. „Durch unsere Klage – und die damit verbundene Aufmerksamkeit – haben wir erreicht, dass die juristischen und wirtschaftlichen Probleme im Energiebinnenmarkt offenkundig wurden, die dieses riskante AKW-Projekt schon jetzt deutlich verzögern“, sagt Sönke Tangermann. „Dies ist ein Teilerfolg. Trotz des heutigen Gerichtsurteils werden wir uns weiter mit aller Kraft gegen Hinkley Point C und andere AKW-Projekte in Europa engagieren, gerade weil Großbritannien und EDF berechtigte Kritik ignorieren und das Projekt ohne Rücksicht auf Verluste fortsetzen wollen, gegen jeden wirtschaftlichen, umwelt-, sozial und marktorientierten Sachverstand“, so Tangermann.
Weitere EU-Staaten wie Polen, die Slowakei, Tschechien und Ungarn planen ebenfalls den Bau von Atomreaktoren, am konkretesten ist derzeit das AKW-Projekt Paks II in Ungarn.

Kotting-Uhl: Keine Blaupause für ewige Atomfreunde in Europa
Sylvia Kotting-Uhl, Grünen-Sprecherin für Atompolitik erklärt zur Ablehnung der Subventionsklage: „Es ist unverständlich, dass die Klage abgewiesen wurde. Hinkley Point darf nicht zur Blaupause für die ewigen Atomfreunde in Europa werden. Immerhin geht es um Subventionen in Milliardenhöhe, die zu Marktverzerrungen auf dem EU-Energiebinnenmarkt führen werden – auch in Deutschland.

Es sei richtig, dass die Ökostromanbieter weiter vor dem Europäischen Gerichtshof klagen wollen, so die Bundestagsabgeordnete Kotting-Uhl. Zudem sei die Klage der Länder Österreich und Luxemburg gegen die Beihilfe-Bewilligung der EU-Kommission noch nicht entschieden.

© IWR, 2016

30.09.2016

 



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