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Gegen Hinkley Point C: Österreich sowie Ökostrom-Versorger reichen Atomkraft-Klagen ein

Münster – Die EU-Kommission hatte die milliarden-schweren Finanzhilfen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C im Herbst letzten Jahres genehmigt. Eine Entscheidung, die für viele Akteure nicht nachvollziehbar ist. Österreich sowie einige Ökostrom-Versorger und Stadtwerke vor allem aus Deutschland hatten juristische Konsequenzen angekündigt. Nun lassen sie ihren Worten Taten folgen.

So hat der Verfassungsdienst in Österreich Klage beim Europäischen Gericht (EuG) gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission, wonach die britische Regierung den Ausbau des Atomkraftwerks (AKW) Hinkley Point C subventionieren darf, nun eingereicht. Zudem hat ein Bündnis aus Ökostrom-Anbietern und Stadtwerken Anfang Juli erklärt, die fertige Klage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg einzureichen.

Österreichs Bundeskanzler Faymann: AKWs gefährlich, teuer und nicht konkurrenzfähig
Der österreichische Bundeskanzler Werner Faymann erläuterte noch einmal die österreichische Position: „Beihilfen sind dazu da, neue und moderne Technologien zu unterstützen, die im allgemeinen Interesse aller EU-Staaten liegen. Das trifft bei Atomkraft in keiner Weise zu.".
Österreich bestreite besonders die Argumentation der EU-Kommission, wonach die Beihilfe einen Beitrag zur Förderung eines Wirtschaftszweiges leisten würde. "Der staatlich garantierte Abnahmepreis über eine Laufzeit von 35 Jahren, die staatliche Kreditgarantie Großbritanniens von bis zu 17 Milliarden Britischen Pfund und die Ausgleichszahlung bei einer vorzeitigen Schließung der Anlage widersprechen unserer Ansicht nach den Erfordernissen für eine beihilferechtliche Genehmigung", betonte Faymann. AKWs seien gefährlich, teuer, und - verglichen mit Zukunftstechnologien wie Wind-, Wasser- oder Solarenergie - weder ökonomisch noch ökologisch konkurrenzfähig, so der Bundeskanzler.

Deutschland klagt nicht, aber deutsche Versorger
In Deutschland will die Regierung nicht gegen die Subventionen klagen, dafür tun Greenpeace Energy, die Energieversorgung Filstal, die österreichische oekostrom AG sowie die Stadtwerke Aalen, Bietigheim-Bissingen, Bochum, Mainz, Mühlacker, Schwäbisch Hall und Tübingen. Mit ihrer Klage gegen die EU-Kommission wollen sie die Genehmigung der „Atomsubventionen in dreistelliger Milliardenhöhe“ verhindern. Das Klagebündnis belegte zudem mit einer Studie, dass Hinkley Point C zusammen mit weiteren AKW-Projekten die Preise auf dem deutschen Strommarkt um bis zu zwölf Prozent beeinflussen und so den Wettbewerb massiv verzerren würden.
"Wir klagen gegen diese maßlosen Atomsubventionen, weil sie ökologisch und volkswirtschaftlich unsinnig erscheinen und erhebliche finanzielle Nachteile für andere Energie-Anbieter, die Erneuerbaren und die Verbraucher bedeuten", sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy.

BEE: UK macht mit Hinkley Point C Riesenschritt rückwärts
Die World Nuclear Association (WNA) ist der Auffassung, dass Österreich versuche, seine Meinung anderen aufzuzwängen. Die Öffentlichkeit in Großbritannien habe das Recht, sich für Atomenergie zu entscheiden, um damit die Energienachfrage zu bedienen und die Klimaschutzziele zu erreichen. Man bedaure, dass die österreichische Regierung entschieden habe, dieses Recht nicht zu respektieren, erklärte Agneta Rising, Direktorin der WNA.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt hingegen die Klage aus Österreich. Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des BEE: „Die Klage Österreichs gegen Hinkley Point C ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Die britische Regierung macht mit dem Bau des neuen Atomkraftwerks einen Riesenschritt rückwärts in die Vergangenheit und das auch noch mit dem Segen der Europäischen Kommission. Erneuerbare Energien sind schon heute deutlich günstiger und werden durch die technologische Entwicklung noch effizienter. Sie sind sicher und zuverlässig.

© IWR, 2015

07.07.2015

 



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